Sie können sich theoretisch unendlich viele Schlüssel nachmachen lassen, allerdings können Sie bei einer Schließanlage nicht ohne weiteres Schlüssel nachmachen lassen.
Sollte bei Ihnen eine Schließanlage verbaut sein, dann wenden Sie sich am besten direkt an den Vermieter, dort können Sie i.d.R. Nachschlüssel bestellen. Das eine Schließanlage verbaut ist,
erkennen Sie z.B. an einem Zahlencode auf dem Schlüssel, oder daran dass Sie mit dem gleichen Schlüssel die Wohnungstür/Haustür/Kellertür öffnen können. Ein Zahlencode auf dem Schlüssel zur Wohnungstür muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass eine Schließanlage verbaut wurde, es kann sich z.B. auch um einen Schließzylinder mit Sicherunsgkarte handeln, der z.B. vom Vormieter eingebaut wurde, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrem Vermieter auf um Klarheit zu schaffen.
Sollte der Schließzylinder in Ihrer Wohnungstür nicht zur Schließanlage des Vermieters gehören, kann nicht ausgechlossen werden, dass weitere Schlüssel noch im Umlauf sind, oder z.B. der Vormieter noch im Besitz der Sicherungskarte ist (diese berechtigt zum kopieren weiterer Schlüssel) und sich Nachschlüssel anfertigen lässt. Möchten Sie auf Nummer Sicher gehen, können Sie hier den Einbau von einem neuen "Schloss" (der Schließzylinder wird im Volksmund Schloss genannt, wo der Schlüssel eingeführt wird, handelt es sich aber um den Schließzylinder und nicht das Schloss) beauftragen.
Ja, Sie dürfen immer das "Schloss" (der Schließzylinder wird im Volksmund Schloss genannt, wo der Schlüssel eingeführt wird, handelt es sich aber um den Schließzylinder und nicht das Schloss) tauschen lassen,
aber Sie müssen das alte aufbewahren, damit falls Sie wieder ausziehen, das alte wieder einsetzen können. Wenn der Schließzylinder in Ihrer Wohnungstür ein Teil der Schließanlage im Haus ist, dürfen Sie ihn auch austauschen lassen.